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Entwarnung nach Verletzung: Haaland- Rückkehr absehbar

Ziel Cardiff: El Ghazi überrascht Mainz mit Kündigung

Der Fall Anwar El Ghazi hat eine neue Entwicklung genommen, die einer gewissen Ironie nicht entbehrt. Nachdem der 29-Jährige erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage gegen den 1. FSV Mainz 05 vorgegangen ist, hat er jetzt seinerseits gekündigt. Das bestätigten sowohl sein Anwalt als auch die Rheinhessen. Einen neuen Arbeitgeber hätte er schon parat. Nach übereinstimmenden Medienangaben ist El Ghazi mit Cardiff City über einen Einjahresvertrag einig und absolviert schon an diesem Mittwoch den Medizincheck. Für den Fall einer wirksamen Kündigung könnte er ablösefrei auf die Insel wechseln. El Ghazi sieht sich zur Kündigung berechtigt, weil Mainz nach dem (zunächst) verlorenen Rechtsstreit der Forderung des Profis zu einer Gehaltsnachzahlung von 1,5 Millionen Euro nach einer Fristsetzung nicht nachgekommen ist. An dieser Forderung würde auch der Wechsel nichts ändern. Der FSV, der El Ghazi ursprünglich gekündigt hatte, will seinerseits aber gegen das vor einigen Wochen getroffene Urteil in Berufung gehen und wartet noch auf eine schriftliche Begründung des Gerichts, um das Rechtsmittel dann einzulegen. Wie Mainz nun auf den Schritt von El Ghazi reagiert, ist momentan unklar. Für den Moment gilt die Vertragsbindung bis Sommer 2025 – wobei das eher wie eine These erscheint, die noch belegt werden muss.

Der Fall Anwar El Ghazi hat eine neue Entwicklung genommen, die einer gewissen Ironie nicht entbehrt. Nachdem der 29-Jährige erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage gegen den 1. FSV Mainz 05 vorgegangen ist, hat er jetzt seinerseits gekündigt. Das bestätigten sowohl sein Anwalt als auch die Rheinhessen.

Einen neuen Arbeitgeber hätte er schon parat. Nach übereinstimmenden Medienangaben ist El Ghazi mit Cardiff City über einen Einjahresvertrag einig und absolviert schon an diesem Mittwoch den Medizincheck. Für den Fall einer wirksamen Kündigung könnte er ablösefrei auf die Insel wechseln.

El Ghazi sieht sich zur Kündigung berechtigt, weil Mainz nach dem (zunächst) verlorenen Rechtsstreit der Forderung des Profis zu einer Gehaltsnachzahlung von 1,5 Millionen Euro nach einer Fristsetzung nicht nachgekommen ist. An dieser Forderung würde auch der Wechsel nichts ändern.

Der FSV, der El Ghazi ursprünglich gekündigt hatte, will seinerseits aber gegen das vor einigen Wochen getroffene Urteil in Berufung gehen und wartet noch auf eine schriftliche Begründung des Gerichts, um das Rechtsmittel dann einzulegen. Wie Mainz nun auf den Schritt von El Ghazi reagiert, ist momentan unklar.

Für den Moment gilt die Vertragsbindung bis Sommer 2025 – wobei das eher wie eine These erscheint, die noch belegt werden muss.

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